EULA

EULA

Medisoft GmbH

Lizenzbestimmungen | End User License Agreement

1    Parteien und Gegenstand / Bedingungen

1.1    Dieses EULA regelt die lizenzrechtlichen Beziehungen in Bezug auf die Überlassung der Software und die Zurverfügungstellung von Software zwischen der Medisoft GmbH (nachfolgend Medisoft) und dem Kunden. Medisoft ist nur unter der Bedingung bereit, dem Lizenznehmer eine Nutzungslizenz einzuräumen, dass der Lizenznehmer sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages uneingeschränkt akzeptiert.
1.2    Im Sinne dieses EULA ist Medisoft der Lizenzgeber und der Kunde der Lizenznehmer.
1.3    Diese EULA gelten in Verbindung mit den AGB von Medisoft, der Bestellung des Kunden und den jeweiligen Einzelverträgen.
1.4    Der Kunde nimmt diese Bedingungen mit der Bestellung an, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.5    Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Medisoft der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2    Definitionen
Die nachfolgenden Begriffe haben folgende Bedeutung:
2.1    "Dokumentation" beschreibt sämtliche elektronischen Dokumentationsdateien und/oder die Dokumentation in oder auf den betreffenden Medien oder das Software-Benutzerhandbuch.
2.2    "Umgebung" bedeutet die Computerhardware, das Betriebssystem und die Programme, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Software erforderlich sind.
2.3    Als "Software" werden die Medisoft-Computerprogramme in maschinenlesbarer Form sowie Kopien hiervon und jegliche Updates verstanden, die nach dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. 
2.4    „On-Premises/On-Prem“-Software bezeichnet ein Lizenz- und Nutzungsmodell lokaler serverbasierter Computerprogramme beim Kunden.
2.5    „SaaS“-Software (Off-Premises) bezeichnet ein Lizenz- und Nutzungsmodell, mit dem Software Anwendungen über das Internet angeboten werden.
2.6    Ein „Update“ beschreibt Weiterentwicklungen insbesondere zur Behebung von festgestellten Mängeln oder Bedienschwierigkeiten in einzelnen Softwareversionen. Als solche gelten Softwareversionen, deren Versionsbezeichnung sich von der Vorläuferversion in der Nachkommastelle unterscheidet (z. B. 6.1 auf 6.2).
2.7    Ein „Upgrade“ beschreibt Weiterentwicklungen der Software, welche neue Leistungsparameter erfüllen und/oder neue Funktionen. Als solche gelten Softwareversionen, deren Versionsbezeichnung sich von der Vorläuferversion in der Vorkommastelle unterscheidet (z. B. 6.1 auf 7.0);
2.8    Unter der „autorisierten Anzahl gleichzeitiger Nutzer", ist die maximale Anzahl der gleichzeitig am System angemeldeten Nutzer zu verstehen (Concurrent-User-Lizenzmodell).
2.9    "Einzelnutzung" bedeutet, dass die lizenzierte Software ausschließlich ein Einzelprodukt für eine einzelne Installation und Nutzung ist.
2.10  "Mehrfachnutzung" bedeutet, dass die lizenzierte Software ein Produkt zur mehrfachen Installation und Nutzung in einem Server-Netzwerk gemäß der entsprechenden Lizenzen ist.

3    Nutzungsrecht (On-Prem) Softwaremiete und Softwarekauf

3.1    Für Softwaremiete gewährt Medisoft dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer der Überlassung begrenztes, einfaches, nicht übertragbares, räumlich begrenztes, und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
3.2    Für Softwarekauf gewährt Medisoft dem Kunden ein zeitlich unbefristetes, einfaches, übertragbares, räumlich begrenztes und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
3.3    Ungeachtet dessen ist eine Nutzung der Software durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG erlaubt, soweit die Software für die eigenen internen Prozesse des Kunden und dieser Tochtergesellschaften eingesetzt wird und sich die Nutzung im Übrigen im lizenzierten Rahmen hält.
3.4    Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat.
3.5    Der Kunde ist berechtigt,
3.5.1    die Software zur Nutzung entsprechend auf eine Hard-Disk zu überspielen;
3.5.2    eine Kopie der Software nur zum Zwecke des Backups und der Archivierung herzustellen vorausgesetzt, dass der Kunde hierbei sämtliche Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentümerbezeichnungen herstellt, die auf oder in der Software erscheinen; diese Kopien unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages.
3.6    Einzelnutzung
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software auf einem Computernetzwerk zu installieren und zu nutzen. Sofern der Kunde die Software auf mehr als einem Computer oder in einer anderen Umgebung nutzen möchte, muss er eine zusätzliche Lizenz erwerben.
3.7    Mehrfachnutzung
Medisoft gewährt dem Kunden die beauftragte Anzahl Lizenzen im Concurrent-User-Lizenzmodell, nachdem der Kunde die Lizenzgebühr entrichtet hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software mit mehr als der autorisierten Anzahl gleichzeitiger Nutzer zu nutzen. Will der Kunde weitere gleichzeitige Nutzer autorisieren, muss er zusätzliche Lizenzen erwerben.

4    Nutzungsrecht SaaS

4.1    Medisoft räumt dem Kunden an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages und räumlich begrenztes, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
4.2    Ungeachtet dessen ist eine Nutzung der Software durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG erlaubt, soweit die Software für die eigenen internen Prozesse des Kunden und dieser Tochtergesellschaften eingesetzt wird und sich die Nutzung im Übrigen im lizenzierten Rahmen hält.
4.3    Die Speicherung darf nur zur Durchführung dieses Vertrages und nur temporär in dem Arbeitsspeicher des Rechners / der Rechner des Kunden erfolgen. Es ist dem Kunden untersagt, die vertragsgegenständliche Software, ganz oder teilweise auf einem dauerhaften Datenträger, gleich welcher Art, zwischenzuspeichern oder auf sonstige Weise abzuspeichern, zu kopieren oder zu verbreiten.
4.4    Einzelnutzung
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software mit mehr als einem Nutzer zu nutzen. Sofern der Kunde die Software mit mehr als einem Nutzer nutzen möchte, muss er eine zusätzliche Lizenz erwerben.
4.5    Mehrfachnutzung
Medisoft gewährt dem Kunden die beauftragte Anzahl Lizenzen im Concurrent-User-Lizenzmodell, nachdem der Kunde die Lizenzgebühr entrichtet hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt die Software mit mehr als der autorisierten Anzahl gleichzeitiger Nutzer zu nutzen. Will der Kunde weitere gleichzeitige Nutzer autorisieren, muss er zusätzliche Lizenzen erwerben.

5    Nutzungsrecht Dienstleistungen

5.1    Medisoft stehen sämtliche Nutzungsrechte an den während des Projekts entstehenden Arbeitsergebnissen zu. 
5.2    Medisoft räumt dem Kunden jedoch an den Arbeitsergebnissen aus der Dienstleistung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und unbefristete Nutzungsrecht, aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der Vergütung für die Erstellung dieser Arbeitsergebnisse aus der jeweiligen Dienstleistung, ein.

6    Nutzungsrecht an Demoversionen

6.1    Bevor ein entgeltlicher Vertrag geschlossen wird, kann Medisoft dem Kunden für einen definierten Zeitraum die Möglichkeit einer Testnutzung der Software und der Server-Dienstleistungen anbieten („Testnutzung“).
6.2    Medisoft gewährt dem Kunden hierfür ein zeitlich auf die Dauer der Überlassung begrenztes einfaches, nicht übertragbares, und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, die Demoversion im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die vorliegende EULA findet auch für Testnutzungen Anwendung. 
6.3    Die Demoversion wird als SaaS-Lösung angeboten und kann nur auf diese Weise genutzt werden. 

7    Nutzungsrecht Individualprogrammierungen

7.1    Medisoft erteilt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software im vertraglichen vereinbarten Rahmen zu nutzen.
7.2    Ungeachtet dessen ist eine Nutzung der Software durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG erlaubt, soweit die Software für die eigenen internen Prozesse des Kunden und dieser Tochtergesellschaften eingesetzt wird und sich die Nutzung im Übrigen im lizenzierten Rahmen hält.
7.3    Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

8    Weitere Softwarerechte

8.1    Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit dies zur Installation und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich ist; andere Vervielfältigungen sind nur zu Sicherungszwecken zulässig. 
8.2    Hinsichtlich elektronischer Dokumentationsrechte
8.2.1    darf der Kunde
(i)    die elektronische Dokumentation für die Nutzung der Software ausdrucken;
(ii)   die PDF-Dateien zur Nutzung im Intranet auf einen Server übertragen; und
(iii)  die elektronische Dokumentation auf eine Hard-Disk übertragen für die Nutzung der Software durch den Kunden.
8.2.2    der Kunde darf nicht,
(i)    die Dokumentation verteilen;
(ii)   die Dokumentation in einer Weise übertragen, dass auf diese über das Internet zugegriffen werden kann; oder
(iii)  abgeleitete Werke der Dokumentation herstellen.
8.2.3    Die Software kann eine oder mehrere Verzeichnisse, Dateien etc. enthalten, die dem Kunden bei der Anwendung der Software helfen sollen. Medisoft gewährt dem Kunden das Recht, diese Verzeichnisse, Dateien etc. zu nutzen, unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bestimmungen dieses Vertrages und jegliche Bestimmungen der Verzeichnisse und Dateien einhält.
8.2.4    Dem Kunden ist bekannt, dass die Software Zugang zu einem Verzeichnis gewähren kann, welches ihm erlaubt, bestimmte Informationen in den Anwendungen der Software zu kodieren.
8.2.5    In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass jeder Nutzer der Software die Bestimmungen dieses Vertrages einhält.
8.3    Überlässt Medisoft dem Kunden, im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege, Ergänzungen (z. B. Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstands (z. B. Update, Upgrade), die frühere überlassene Vertragsgegenstände ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
8.4    Änderungsrecht
Medisoft ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen und das Leistungsspektrum weiterzuentwickeln und zu verändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, und neue gesetzliche Anforderungen die Leistungsänderung notwendig machen, oder die technische Fortentwicklung eine Anpassung der von Medisoft erbrachten Leistung erfordert, insbesondere die ursprünglich vereinbarte Leistung nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, oder Leistungen von Medisoft einzelne Komponenten von Drittanbietern enthalten und diese ihre Produkte nur noch in geänderter Form zur Verfügung stellen, oder Medisoft unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden ein berechtigtes Interesse an der Änderung der vertragsgegenständlichen Leistung aufweisen kann.
8.5    Der Kunde ist für die Einhaltung des anwendbaren EU-Rechtes sowie des Exportkontrollrechtes und anwendbarer Verordnungen verantwortlich. Der Kunde darf die Software weder direkt noch indirekt in diejenigen Länder übertragen, zu denen die Übertragung durch anwendbare Exportkontrollgesetze untersagt ist oder von einer Exportlizenz oder anderen Verwaltungserlaubnissen abhängt, ohne zuvor eine derartige Lizenz oder Erlaubnis zu erwirken.

9    Quellcode

Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode oder auf die Herausgabe des Quellcodes der von ihm eingesetzten Produkte.

10    Lizenzwidrige Nutzung

10.1    Es ist weder dem Kunden, noch Dritten gestattet, zu versuchen, eine technische Einrichtung zu umgehen, die darauf abzielt, die Vorschriften dieser EULA durchzusetzen, den Quellcode der Software zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen oder zu dekompilieren oder durch Reverse Engineering oder anderweitig an den Quell- oder den Objektcode zu gelangen oder zu versuchen zu gelangen.
10.2    Der Kunde ist ohne die vorherige Zustimmung von Medisoft nicht berechtigt, 
10.2.1    die Software für die Zwecke der Erbringung von Leistungen für Dritte, beispielweise Leistungen in Form von Service Bureau-Angeboten, Application Service Providing, Outsourcing, SaaS-Lösungen oder in ähnlicher Form zu nutzen;
10.2.2    Software anderen Personen als den eigenen Arbeitnehmern oder freien Mitarbeitern verfügbar zu machen; 
10.2.3    Software an Dritte zu übertragen oder zu vermieten;
10.2.4    die Software zu analysieren, zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung des Objektcodes oder sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware („Reverse-Engineering“) ist der Kunde nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen notwendig ist, ihm Medisoft nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und / oder Informationen zur Verfügung gestellt hat und sich die  Dekompilierungsarbeiten auf die Teile der Software beschränken, die notwendig sind, um Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen herzustellen;
10.2.5    Seriennummern, Hinweise, Beschriftungen oder Ähnliches mit Urheberrechtsvermerken, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsrechten, Markenrechten, Kennzeichenrechten oder anderen Eigentumsrechten auf Kopien der Software oder ähnlichen Daten, sowie in Handbüchern, Dokumentationen und anderen Materialien zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken.
10.2.6    Die Software für Beratungsdienstleistungen, time sharing, Bürodienstleistungen, ausgelagerte Dienstleistungen, application service provider services oder application hosting provider services Unterlizenzen an der Software zu gewähren;
10.2.7    die Backup- und Archivkopie für andere Zwecke zu verwenden oder Dritten dies zu gestatten als die Originalkopie im Falle ihrer Zerstörung oder Beschädigung zu ersetzen; oder
10.2.8    die Ergebnisse etwaiger Benchmark- oder anderer Untersuchungen ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Medisoft offen zu legen.
10.3    Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung, hat der Kunde Medisoft auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers und Umfang der Nutzung mitzuteilen.
10.4    Medisoft kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann Medisoft den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Medisoft hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Medisoft nur für eine angemessene Frist, maximal drei Monate, aufrechterhalten. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
10.5    Der Anspruch von Medisoft auf eine Vergütung für eine über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt von den Ansprüchen nach Ziffer 10.4 und 12 unberührt.
10.6    Der Kunde ist verpflichtet, Medisoft von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Medisoft.

11    Rechtevorbehalt

11.1    Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte, Ansprüche, Vorteile an der Software bei Medisoft, ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich – ohne Einschränkung aller Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und andere Eigentums- und Urheberrechte.
11.2    Wird dem Kunden eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist oder sind Bestandteile einem Dritten zuzuweisen, so richten sich Lizenz- und Nutzungsbedingungen nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

12    Nutzungsanalyse und Audit

12.1    Medisoft kann die Nutzung der Software, den Zugriff zur Software und der Dienste aus Sicherheitsgründen und für Lizenzprüfungen analysieren und überprüfen, um festzustellen ob die Software in Übereinstimmung mit der zugrundeliegenden vertraglichen Regelung genutzt wird. Zu diesem Zweck darf Medisoft vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Software.
12.2    Die Einhaltung kann Medisoft in erster Instanz durch Selbstauskunft verlangen. Des Weiteren darf Medisoft selbst oder durch unabhängige Dritte, die keine Wettbewerber des Kunden sind, Prüfungen, Kontrollen und Inspektionen durchführen, um festzustellen, dass der Kunde sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages einhält.

13    Geistiges Eigentum

13.1    Medisoft ist der Hersteller der vertragsgegenständlichen Software. Die Software ist eine Originalentwicklung, die durch das deutsche Urheberrecht und internationale Verträge geschützt wird. Warenzeichen (Markenzeichen, Handelsnamen und Domainnamen) auf oder in der Software, die in diesem Vertrag zitiert werden, sind das Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.
13.2    Das Urheberrecht bei allen von Medisoft erstellten Werken liegt ausschließlich bei Medisoft. Selbst wenn der Kunde Vorgaben und Ideen für Gestaltungen oder Programmabläufe geliefert hat, begründet das keine Miturheberschaft.
13.3    Der Kunde darf die gesetzlichen Hinweise bezüglich der Urheberrechte oder anderer gewerblicher Schutzrechte auf oder in der Software nicht ändern. Jede vollständige oder teilweise Wiederherstellung der Software ist nur gestattet unter der Bedingung, dass sie alle rechtlichen Hinweise über das geistige Eigentum an der Software enthält.
13.4    Sämtliche Produktbezeichnungen, insbesondere BASIS, sind eingetragene Warenzeichen von Medisoft.
13.5    Alle weiteren Handelsnamen und Warenzeichen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Inhaber.

14    Schutzrechte Dritter

14.1    Medisoft erklärt, dass es berechtigt ist, die vertragsgegenständliche Software zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen und anzubieten.
14.2    Medisoft ist insbesondere berechtigt, die Software auf einem eigenen Server online für Dritte zum Abruf und zur zeitlich begrenzten Nutzung bereitzustellen.
14.3    Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, kann Medisoft diese ggf. nach seiner Wahl entweder auf seine Kosten so abändern, dass Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden oder aber auf seine Kosten die Befugnis erwirken, dass die Software uneingeschränkt vertragsgemäß genutzt werden darf. Die Ablauf- und Funktionsfähigkeit sowie der Funktionsumfang der Software darf durch die obigen Änderungen nur in einem für den Nutzer zumutbaren Umfang beeinträchtigt werden.
14.4    Es obliegt Medisoft, ob und wie die rechtliche Vertretung ausgeübt wird. In jedem Fall behält Medisoft das Recht, einen Vergleich mit dem Dritten zu schließen oder zu einem anderen Ausgleich zu kommen. Dies gilt auch dann, wenn Medisoft die rechtliche Vertretung beziehungsweise Verteidigung an den Kunden übertragen hat. 
14.5    Verstößt der Nutzer gegen seine Verpflichtungen dieses Vertrages, so hat er Medisoft von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen Medisoft aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erheben, freizustellen. Der Nutzer übernimmt die alleinige Haftung gegenüber denjenigen, welche die Schutzrechtsverletzung geltend machen. Gleiches gilt entsprechend umgekehrt, wenn Medisoft gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 14.1 oder 14.2 verstößt.
14.6    Werden gegen eine Vertragspartei Schutzrechte Dritter geltend gemacht, hat diese Vertragspartei die andere unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung zu unterrichten.

15    Verschiedenes

15.1    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Medisoft. 
15.2    Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und der Weiterverweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.
15.3    Die in diesem EULA verwendeten Überschriften dienen nur als Referenz und definieren, begrenzen oder beeinflussen in keiner Weise die Bedeutung der Bestimmungen dieses EULA.
15.4    Änderungen dieses EULA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch den Kunden und einer bevollmächtigten Person von Medisoft.
15.5    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen gültig.
15.6    Ein Verzicht von Medisoft wegen einer Vertragsverletzung des Kunden führt nicht zum Verzicht wegen weiterer Vertragsverletzungen.
15.7    Vertragssprache ist deutsch. Sollten von dieser Vereinbarung Übersetzungen angefertigt, so bleibt alleine die deutsche Fassung maßgeblich.

BASIS KANN DAS